FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Lehramtsstudium Informatik
Vorbemerkung
Schauen Sie bei Fragen zunächst in der Studienordnung des Lehramtsstudiums oder in der Zwischenprüfungsordnung nach. Beide finden Sie hier.
Viele der Fragen und Antworten beziehen sich auf das Lehramtsstudium Informatik mit Abschluss Staatsexamen bzw. dasBachelor/Masterstudium vor dem WS 2011/12 - bitte beachten Sie die Zuordnung.
Beachten Sie bitte auch die FAQ - häufig gestellte Fragen zum Informatikstudium des Informatikinstituts (für alle Studiengänge).
Fragen
Staatsexamen
- Ich studiere im weiteren Fach Mathematik. Kann ich dieses Mathematikstudium auf den Mathematikanteil im Informatikstudium anrechnen lassen?
- Wo finde ich die Prüfungsordnung für die Abschlußprüfung des Studiums?
- Wie funktioniert das Leistungspunktesystem?
- Kann ich schon mit Hauptstudiumsveranstaltungen beginnen, obwohl ich die Zwischenprüfung noch nicht abgelegt habe?
- Welche Scheine benötige ich für die Zulassung zur Zwischenprüfung?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Studien- und einem Leistungsnachweis?
- Welche Sprachen (Programmiersprachen) werden im Informatikstudium gelehrt?
- Kann ich die SPS als Studium im Bereich E auf die zu erbringenden 6 SWS anrechnen?
- Was heißt Studium in einem Teilgebiet aus Bereich X?
Bachelor/Master - Beginn vor WS 2011/12
- Eine Frage zu Belegungspunkten xml:namespace prefix=o ns="urn:schemas-microsoft-com:office:office" />
- Im ersten Semester werden mir ja keine Belegungspunkte abgezogen. Sollte ich mich trotzdem innerhalb der Rücktrittsfrist von einer Lehrveranstaltung wieder abmelden wenn ich feststelle, dass ich sie nicht schaffen werde?
- Wie sieht das Theorie- /Praxisverhältnis aus?
- Gibt es spezielle Inhalte der Informatik, die lehramtsbezogen besonders gelehrt bzw. nicht gelehrt werden?
- Wie hoch fällt der Mathematikanteil aus?
- Gibt es besonders sinnvolle Fächerkombinationen?
- Wie kann ich Kontakt zu anderen Lehramtsstudierenden aufnehmen?
- Ich studiere im weiteren Fach Mathematik. Kann ich dieses Mathematikstudium auf den Mathematikanteil im Informatikstudium anrechnen lassen?
- Welche Bestimmungen gibt es für die
Bachelorarbeit?
- In welchem Fach und wann schreibe ich die Bachelorarbeit?
- Wer vergibt die Themen für die Bachelorarbeit?
- Bei wem melde ich die Bachelorarbeit an?
- Wie lange habe ich Zeit, die Bachelorarbeit zu verfassen?
- Gibt die Studienordnung eine Frist vor, in der die Bachelorarbeit korrigiert sein muss?
- Wie erreiche ich mit den Wahlobligatorischen Modulen 15 LP (1.Fach)/ 8 LP (2. Fach)? Wie ist das mit den je 4 LP gemeint?
- Woher erfahre ich, welchem Informatikfach eine LV zugeordnet ist?
- Was belege ich im "Berufsfeldbezogenen Pflichtmodul"?
- Kann ich im Bachelorstudium bereits Kurse belegen, die ich für das Masterstudium benötige?
Beide
- Kann ich ein Proseminar belegen und einbringen?
Antworten
Staatsexamen
Ich studiere
im weiteren Fach Mathematik. Kann ich dieses Mathematikstudium auf den
Mathematikanteil im Informatikstudium anrechnen lassen?
Ja. Wenn Sie Mathematik als 1. oder 2. Fach gewählt haben und
die Zwischenprüfung abgelegt haben, wird Ihnen auf Antrag die Teilprüfung
Mathematik gem. Zwischenprüfungsordnung erlassen. Die Note der Zwischenprüfung
Mathematik wird als Note der Teilprüfung Mathematik im Informatikstudium
eingesetzt.
Den Antrag "Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen"
bekommen Sie beim Zentralen Prüfungsamt. Die Bestätigung erfolgt durch den
Prüfungsausschußvorsitzenden des Instituts für Informatik.
Wo finde ich die Prüfungsordnung für die Abschlußprüfung des Studiums?
Die Lehramtsprüfungsordnung LPO ist nicht in der Zuständigkeit der Universität, sondern des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg (MBJS). Für die LPO liegt uns keine elektronische Version vor. Die Ordnung kann den einschlägigen Gesetz- und Verordnungsblättern (s. Uni-Bibliothek) entnommen werden oder ist beim Landesprüfungsamt Potsdam erhältlich.
Wie funktioniert das Leistungspunktesystem? (Antwort gilt nur für Studierende mit Abschluss Staatsexamen)
Für das Lehramtsstudium Informatik an der Universität Potsdam gibt es abweichend von allen anderen Studiengängen Informatik kein Leistungspunktesystem. Der Grund ist vor allem folgender: Die Lehramtsprüfungsordnung ist nicht in der Zuständigkeit der Universität, sondern des Kultusministeriums Brandenburg (MBJS), und sieht traditionelle mündliche und schriftliche Abschlußprüfungen vor. Ein kumulativer Erwerb von Leistungspunkten anstelle fixierter Abschlußprüfungen ist folglich nutzlos.
Sie studieren also lt. Studienordnung in althergebrachter Weise, erwerben in den Veranstaltungen Scheine gem. vorgegebenem Leistungserfassungsprozeß, melden sich unter Vorlage der erforderlichen Scheine zu gegebener Zeit zu den mündlichen Teilprüfungen der Zwischenprüfungsordnung und schließlich zur Staatsexamensprüfung an.
Kann ich schon mit Hauptstudiumsveranstaltungen beginnen, obwohl ich die Zwischenprüfung noch nicht abgelegt habe?
Ja. Sie können jederzeit Veranstaltungen des Hauptstudiums besuchen und dort Scheine erwerben, wenn es der Zeitplan Ihres Studiums erlaubt. Diese Möglichkeit sollten Sie vor allem dann nutzen, wenn lt. Regelstudienplan im 3. und 4. Semester nur wenige oder gar keine Veranstaltungen vorgesehen sind. Dies betrifft z.B. das Lehramt an Gymnasien mit Informatik als Fach II und die Lehrämter Sekundarstufe I.
Welche Scheine benötige ich für die Zulassung zur Zwischenprüfung?
Die für die Zwischenprüfung erforderlichen Scheine ergeben sich aus den Zulassungsvoraussetzungen gem. §3 der Zwischenprüfungsordnung. Zu beachten ist, daß nur zu einem der Prüfungsinhalte einer Teilprüfung ein Leistungsnachweis vorgelegt werden muß. Zur Zulassung für die Teilprüfung Programmierung benötigen Sie also neben den Scheinen für Rechner- und Netzbetrieb nur einen Schein aus Grundlagen der Programmierung I oder II.
Was ist der Unterschied zwischen einem Studien- und einem Leistungsnachweis?
Die Information liefert §5 der Studienordnung. Studiennachweise sind Leistungsnachweise mit verminderten Anforderungen. Besteht der Leistungserfassungsprozeß für einen Leistungsnachweis z.B. aus den Schritten Bearbeitung von Übungsaufgaben, Vortrag, regelmäßige Mitarbeit und Klausur, so könnten für den Erwerb eines Studiennachweises z.B. die erfolgreiche Bearbeitung von Übungsaufgaben und regelmäßige Mitarbeit genügen. Studiennachweise dienen zum Nachweis einer gewissen aktiven Teilnahme an einer Lehrveranstaltung; die bloße Anwesenheit genügt nicht.
Der Dozent der Lehrveranstaltung legt die Modalitäten des Erwerbs von Studien- und Leistungsnachweisen fest. Bitte sprechen Sie mit ihm und informieren Sie sich über den Leistungserfassungsprozeß.
Welche Sprachen (Programmiersprachen) werden im Studium
gelehrt?
Das ist verschieden. Grundsaetzlich sollten Sie nicht
davon ausgehen, dass Sie im Informatikstudium eine Sprache *gelehrt* bekommen.
Sie koennen davon ausgehen, dass Sie nach Ende Ihres Studiums mit mind. einem
Dutzend Sprachen gearbeitet haben; dazu gehoeren Programmiersprachen (wie z.B.
ML, Java, Pascal, C++, Prolog, Haskell) wie auch Beschreibungssprachen jeder Art
(UML, Petrinetze, State charts, binary decision diagrams u.v.m.). Alle diese
Sprachen werden in den Lehrveranstaltungen als Mittel, aber nicht als Gegenstand
angesehen. Wir nutzen sie also, um Informatiksachverhalte zu formulieren,
verwenden aber kaum Zeit darauf, sie Ihnen zu vermitteln. Um irgendeine der
Sprachen und Notationen sicher zu beherrschen (das wird man von Ihnen im Studium
und im Beruf, auch als Lehrer verlangen), muessen Sie also selbst taetig werden
und sich in die Tiefen der Sprachen einarbeiten.
Allein
die Erstsem.-veranstaltung umfasst im Moment bereits zwei fiktive und eine
realen Programmiersprache (ML). Hinzu kommt in einem Parallelkurs Java.
Kann ich die SPS als Studium im Bereich E auf die zu erbringenden 6 SWS anrechnen?
Nein, die SPS zählen extra.
Was
heißt Studium in einem Teilgebiet aus Bereich X?
Im Teilgebiet
innerhalb eines Bereiches sollen mindestens sechs SWS belegt werden, z.B. im
Teilgebiet B2: Softwaretechnologie.
Achtung: Lassen Sie sich am
Besten VOR der Veranstaltung die Zuordnung in bestimmte Teilgebiete
bestätigen. Das Studium im Teilbereich muss aus verschiedenen
Lehrveranstaltungsformen bestehen, bspw. Vorlesung und Übung oder Vorlesung und
Seminar.
Bachelor/Master
Eine Frage zu Belegungspunkten
Nach Studium der Prüfungsordnung
für Bachelor Lehramt Gymnasium (2.Fach) habe ich festgestellt, dass mir für die
70 zu erbringenden Leistungspunkte nur 92 Belegungspunkte zur Verfügung stehen. Das
würde bedeuten, dass ich nach dreimaligem Nichtbestehen einer der größeren
Lehrveranstaltungen (GDP, TGI, TI, MFI, RNB usw.) schon Angst haben muss,
exmatrikuliert zu werden. Sehe ich das richtig?
Teilweise.
Zusätzlich gilt für das erste Semster die Freischussregelung: "Im ersten
Fachsemester des Bachelorstudiums werden keine
Belegungspunkte abgezogen, es
können aber Leistungspunkte erworben werden."
Damit hat jeder
Studierende einen "Puffer" an Belegungspunkten von deutlich über 30 Prozent.
Im ersten Semester werden mir ja keine Belegungspunkte abgezogen.
Sollte ich mich trotzdem innerhalb der Rücktrittsfrist von einer
Lehrveranstaltung wieder abmelden wenn ich feststelle, dass ich sie nicht
schaffen werde?
Mit Hinblick auf einen möglichen Universitätswechsel
ist eine Abmeldung zu empfehlen. Auch nicht bestandene Lehrveranstaltungen des
ersten Semesters erscheinen auf dem Kontoauszug und könnten beim Wechsel zu
einer anderen Universität negativ angerechnet werden.
Wie sieht das Theorie- /Praxisverhältnis aus?
An der Uni
Potsdam grundsätzlich recht gut durch viele Praktika.
(siehe http://www.uni-potsdam.de/zfl/studium/praxisstudien.html)
Dennoch
beinhaltet das Studium einen recht hohen Theorieanteil, der zwar für die
Lehrbefähigung grundlegend ist, sich aber in der universitären Lehre über weite
Strecken nicht am Lehrerberuf orientiert. Solche Veranstaltungen werden
gemeinsam mit Studierenden der "Kerninformatik" besucht.
Gibt es spezielle Inhalte der Informatik, die lehramtsbezogen
besonders gelehrt werden?
Siehe hierzu die Veranstaltungen zur
Didaktik der Informatik:
http://www.informatikdidaktik.de/Lehre/ddi1
http://www.informatikdidaktik.de/Lehre/ddi2
Wie hoch fällt der Mathematikanteil aus?
mind. 2 Vorlesungen (siehe Studienordnung).
http://www.informatikdidaktik.de/Lehre/Lehramtsstudium/Studium/BaMa-Ordnung.pdf
Gibt es besonders sinnvolle Fächerkombinationen?
Das ist
Ansichtssache. Gewissen Synergieeffekte ergeben sich mit Mathematik.
Ansonsten empfehle ich nach pers. Interesse und auch Bedarf zu studieren.
Die Uni Potsdam bietet ja gerade den Vorteil, dass man Fächer nahezu beliebig
miteinander kombinieren kann.
Wie kann ich Kontakt zu anderen Lehramtsstudierenden
aufnehmen?
Mailingliste Lehramt Informatik Potsdam
https://barney.cs.uni-potsdam.de/mailman/listinfo/lehramt
Lehramtsforum Informatik Potsdam
http://seeya.at/lehramt/
Allgemeines Forum für Lehramtsstudierende in Potsdam
http://www.carpe-diem-potsdam-online.de.gg/
Ich studiere im weiteren Fach Mathematik. Kann ich dieses
Mathematikstudium auf den Mathematikanteil im Informatikstudium anrechnen
lassen?
Anerkannt wird Lin. Algebra I und Analysis I als Ersatz für
Mathe I und Mathe II. Die Durchschnittsnote der beiden wird in beide
Veranstaltungen hinüber übernommen.
Welche Bestimmungen gibt es für die Bachelorarbeit?
In
welchem Fach und wann schreibe ich die Bachelorarbeit?
In der Regel
im 1. Fach des jeweils gewählten Studiengangs im letzten Semester. „[Die
Bachelorarbeit] soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage
ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fach ihres oder
seines Studiengangs mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten
und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.“
Wer
vergibt die Themen für die Bachelorarbeit?
Themensteller für eine
Bachelorarbeit sind alle Professoren des Instituts für Informatik. In einem
Gespräch mit dem möglichen Themensteller können Sie Themen erfragen und auch
selbst Themenbereiche angeben, aus denen Sie ein Thema bearbeiten möchten.
Bei wem melde ich die Bachelorarbeit an?
Nach
der Besprechung eines Themas reicht der Themensteller, der zugleich 1. Gutachter
ist, das von beiden Gutachtern unterschriebene Formular (http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung/bachelorarbeitsthema.pdf)
an den Prüfungsausschussvorsitzenden. Durch ihn wird das Formular an das
Prüfungsamt der Universität weitergeleitet, wo Sie die konkrete Themen- und
Aufgabenstellung unter Vermerk des Ausgabezeitpunktes abholen.
Wie lange habe ich Zeit, die Bachelorarbeit zu verfassen?
Die
Bearbeitungszeit beträgt 6 Wochen. „Die Arbeit gilt mit der Abgabe beim
Prüfungsamt oder bei der Poststelle der Universität vor Ablauf der
Bearbeitungsfrist als fristgerecht beendet.
Was muss ich beachten, wenn ich im Semester darauf in den Master wechseln möchte?
Wenn Sie im drauffolgenden Semester in den Master wechseln möchten, können Sie die Arbeit nicht erst am Semesterende einreichen, da die Gutachter noch Zeit für die Begutachtung benötigen. In Ausnahmefällen können die Gutachter nach Abgabe der Bachelorarbeit im Prüfungsamt vorab bestätigen, dass die Bachelorarbeit mindestens mit ausreichend bewertet wird, siehe Formular unter:
http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung/nachw_abgeschl_ba-studium.pdf
Gibt die Studienordnung eine Frist vor, in der die Bachelorarbeit korrigiert sein muss?
Die Bachelorarbeit soll innerhalb von zwei Monaten korrigiert sein.
Wie
erreiche ich mit den Wahlobligatorischen Modulen 15 LP (1.Fach)/ 8 LP (2. Fach)?
Wie ist das mit den je 4 LP gemeint?
Die StO sagt dazu (1.Fach): zu
erbringen sind "aus mindestens drei Informatikfächern gemäß §16a je 4 LP,
darunter mindestens ein Seminar oder eine Projektgruppe."
Entsprechend dem
Studienangebot wird möglicherweise das Minimum von 15 LP (insgesamt)
überschritten.
Beispielsweise sind folgende Kombinationen denkbar:
1.
Informatikfach: Praktische Informatik: V+Ü Grundlagen der Softwareentwicklung I
(6 LP)
2. Informatikfach: Humanwiss. Inf.: V+Ü Informatik und Gesellschaft
(6 LP)
3. Informatikfach: Angewandte Informatik: S Netzwerktechnologien (6
LP)
Für 2. Fach (8 LP) analog, Beispielsweise:
1. Informatikfach:
Praktische Informatik: V+Ü Grundlagen der Softwareentwicklung I (6 LP)
2.
Informatikfach: Angewandte Informatik: S Netzwerktechnologien (6
LP)
Woher erfahre ich, welchem Informatikfach eine LV zugeordnet
ist?
Die
Zuordnung einer Lehrveranstaltung zu einem Informatikfach erfolgt durch den
Dozenten bei der Planung der Veranstaltung und wird
in die Prüfungsdatenbank eingetragen. Erkundigen Sie sich auf der Homepage der LV und
ggf. beim Dozenten vor Veranstaltungsbeginn, welchem Informatikfach diese zuzuordnen ist. Von
der in der Prüfungsdatenbank eingetragenen Zuordnung kann nicht
abgewichen werden!
Die Veröffentlichung einer Übersicht über alle
Zuordnungen auf der Institutshomepage ist in Planung.
Was belege ich im "Berufsfeldbezogenen Pflichtmodul"?
Belgen Sie Veranstaltungen aus einem der Informatikfächer "Praktische Informatik" oder "Angewandte Informatik" von insgesamt mindestens 5 LP. Möglicherweise werden Sie dieses Minimum je nach Studienangebot überschreiten.
Beispielsweise: V+ Ü Datenbanken (6 LP)
Kann
ich im Bachelorstudium bereits Kurse belegen, die ich für das Masterstudium
benötige?
In Ausnahmefällen und bei ausreichenden Belegungspunkten
können in Absprache mit den Dozenten Kurse des Masterstudiums bereits im
Bachelorstudium belegt werden. Diese müssen Sie sich anschließend beim
Prüfungsausschuss für das Masterstudium umschreiben lassen.
Mit dem Belegen von Masterveranst. ist allerdings weder eine spätere Zulassung zum MS garantiert noch ist gesichert, dass die Veranst. bei zwischenzeitl. Änderung des Masterstudienplans noch anerkannt werden kann.
Beide
Kann ich ein Proseminar belegen und einbringen?
Ein Proseminar kann nicht eingebracht werden. Ein Proseminar
(=Vorseminar) zählt nicht zu den Studien- und Lehrformen eines
Lehramtsstudiums.
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