Studienordnung für das Nebenfach Informatik
im Magisterstudiengang
an der Universität Potsdam
Der Fakultätsrat der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des § 74 Abs. 1
Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) vom 20. Mai 1999
(GVBl. I S. 129) am 24.08.2000 folgende Studienordnung für das Nebenfach
Informatik im Magisterstudiengang Informatik erlassen:
Teil 1 Allgemeiner Teil
§ 1 Informatikfächer
Es werden die folgenden fünf Teilgebiete (Fächer) der Informatik
unterschieden:
-
Theoretische Informatik
-
Praktische Informatik
-
Technische Informatik
-
Angewandte Informatik
-
Humanwissenschaftliche Informatik
Diese fünf Teilgebiete werden im Folgenden als Informatikfächer
bezeichnet. Diesen Informatikfächern werden Themenkomplexe nach Inhalt
und Umfang zugeordnet.
§ 2 Frei wählbare Studiumsanteile
Über die Minimalanforderungen des Fachstudiums in Informatik hinaus
sollen die Studierenden vertiefte Kenntnisse in einzelnen Bereichen der
Informatik erwerben. Bei der Gestaltung dieses Studienteils sollten die
Studierenden intensiv von der Studienfachberatung gebrauch machen.
Teil 2 Themenkomplexe
§ 3 Themenkomplexe, Fächer, Lehrveranstaltungen
Den Informatikfächern sind Themenkomplexe zugeordnet, durch welche
das jeweils erforderliche Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten
erlernt werden. Ein Themenkomplex ist ein thematisches Gebiet, welches
durch eine Kombination von Lehrveranstaltungen erarbeitet werden kann.
Die Lehrveranstaltungen sind den Themenkomplexen sinngemäß zugeordnet.
Dabei ist es durchaus möglich, dass ein Themenkomplex mehreren Informatikfächern
oder eine Lehrveranstaltung mehreren Themenkomplexen zugeordnet werden
kann. Zum erfolgreichen Abschluss der Informatikstudiengänge an der
Universität Potsdam ist eine breite Kombination von Themenkomplexen
in hinreichender Tiefe zu studieren.
§ 4 Liste und Inhalt der Themenkomplexe
Die folgende Liste von Themenkomplexen versucht, den derzeitigen Stand
der Entwicklung der Informatik in Wissenschaft und Lehre darzustellen.
Es können neue Themenkomplexe hinzukommen oder bestehende entfallen.
Sofern es möglich schien, ist eine Zuordnung der Themenkomplexe zu
den Informatikfächern angegeben.
-
Themenkomplex "Theoretische Grundlagen der Informatik":
Zu diesem Komplex gehören Themen, in denen vorwiegend mit mathematischen
Methoden Grundprinzipien von Informationsverarbeitung modelliert und analysiert
werden: Z.B. Automaten, Sprachen, Berechenbarkeit, Datenstrukturen, Algorithmen,
Komplexität, Semantik, Programmierparadigmen, Petrinetze, neuronale
Netze, Informationstheorie, Codierungstheorie.
(Informatik-Fachzuordnung: Theoretische Informatik)
-
Themenkomplex "Grundlagen der Programmierung":
Es werden Grundbestandteile von Programmen und Techniken der Programmierung
und Programmanalyse erlernt: Z.B. Algorithmen, Datenstrukturen, abstrakte
Datentypen, objektorientierte Programmierung, parallele Algorithmen, funktionale
Programmierung, logische Programmierung, Programmverifikation, Graphenalgorithmen,
effiziente Algorithmen, Analyse von Algorithmen.
(Informatik-Fachzuordnung: Theoretische Informatik)
-
Themenkomplex "Systemtechnische Grundlagen":
Zu diesem Komplex gehören die für Informatiker wesentlichen
Themen der Systemtechnik: Z.B. Systemtheorie, Graphen und ihre Anwendung
in der Systemmodellierung, Simulation, Systemoptimierung.
(Informatik-Fachzuordnung: Theoretische Informatik oder Praktische
Informatik)
-
Themenkomplex "Rechnerbetriebssoftware":
Rechnerbetriebssoftware besteht aus Softwareteilsystemen, welche die
Funktion von Rechnern in verschiedenen Einsatzbereichen ermöglichen
oder unterstützen: Z.B. Betriebssysteme, Rechnernetze, Protokolle,
Programmiersprachen, Übersetzer, Interpreter, Benutzerschnittstellen,
verteilte Systeme, Leistungsmessung.
(Informatik-Fachzuordnung: Praktische Informatik)
-
Themenkomplex "Kommunikationstheorie und -technik":
Es werden die theoretischen Grundlagen von Informationsübertragung
und Kommunikation sowie deren technische Realisierung studiert: Z.B. Informationstheorie,
Codes, Kryptographie, Datensicherheit, Kommunikationsmedien, Mensch-Maschine-Kommunikation,
Benutzerschnittstellen und Ergonomie, Dialogsysteme, Sprachanalyse und
-synthese, Datenkompression, Mustererkennung, Protokolle.
(Informatik-Fachzuordnung: Praktische Informatik oder Theoretische
Informatik)
-
Themenkomplex "Grundlagen der Softwareentwicklung":
Dieser Themenkomplex befasst sich mit der Schaffung und Anwendung ingenieurwissenschaftlicher
Grundlagen und Methoden zur Untersuchung, Bewertung, Entwicklung, Anwendung
und Wartung von Softwareprodukten: Z.B. Softwarearchitektur, Softwareentwicklung,
Analyse von Softwaresystemen, Modelle und Methoden, Dokumentation, Softwarenormen,
Softwarewartung, Softwaremanagement, Softwarequalitätssicherung, Echtzeitsysteme.
(Informatik-Fachzuordnung: Praktische Informatik)
-
Themenkomplex "Rechner- und Netzbetrieb":
In diesem Themenkomplex wird das Programmieren im Kleinen in Programmiersprachen,
die zum jeweiligen Zeitpunkt in der Berufspraxis wichtig sind, praktisch
geübt. Ferner werden hier praktische Aufgaben und Techniken der Rechner-
und Netzverwaltung und -wartung gelehrt. Dazu gehören unter anderem
Installationen in unzureichend bekannten Umgebungen, Messtechniken und
Dokumentationstechniken: Z.B. Rechnerpraktikum, Rechner- und Netzbetrieb,
Installation von Software, Messen von Systemverhalten.
(Informatik-Fachzuordnung: Praktische Informatik)
-
Themenkomplex "Technische Grundlagen der Informatik":
Es werden die technischen Grundlagen, die zum Verständnis von
informationsverarbeitenden Maschinen erforderlich sind, behandelt: Z.B.
Rechnerarchitektur, Mikroprogrammierung, technische Bauelemente und Baugruppen,
Rechnernetze, Hardwaremodelle, Schaktwerktheorie, Hardware-Beschreibungssprachen,
VLSI-Technik, Testen, Fehlertoleranz, Codes, Molekular-Rechner, Spezialrechner,
Robotik.
(Informatik-Fachzuordnung: Technische Informatik)
-
Themenkomplex "Informationssysteme":
Es werden Systeme zur systematischen Speicherung und Aufbereitung von
Information behandelt: Z.B. Datenbanken, Information Retrieval, Expertensysteme,
Wissensauswertung, deduktive Datenbanken, objektorientierte Datenbanken,
Anwendungen von Informationssystemen, Datensicherheit.
(Informatik-Fachzuordnung: Angewandte Informatik)
-
Themenkomplex "Künstliche Intelligenz":
Dieses Gebiet befasst sich mit dem Entwurf und der Konstruktion von
Systemen, welche für einzelne Anwendungsbereiche jeweils "intelligente"
Problemlösungen oder -entscheidungen automatisch bestimmen: Z.B. Inferenzsysteme,
Wissensdarstellung und -verarbeitung, logische Programmierung, maschinelles
Lernen, Programmiertechniken der Künstliche Intelligenz, Programmsynthese,
neuronale Netze, intelligente Agentensysteme, Computerlinguistik, Kommunikation
in natürlichen Sprachen, Übersetzung natürlicher Sprachen,
Robotik, Anwendungen der Künstliche Intelligenz.
(Informatik-Fachzuordnung: Angewandte Informatik)
-
Themenkomplex "Graphische und multimediale Systeme":
Es werden Methoden der Verarbeitung von Information, welche in unterschiedlichster
Form gegeben ist, und ihre Umsetzung in verschiedene Informationsmedien
behandelt: Z.B. Computergraphik, CAD-Systeme, Bildanalyse, Robotik, Bildübertragung,
Bildkompression, Computervision, Animation, Visualisierung, Anwendungen
graphischer Systeme, Tonverarbeitung, Multimediatechnik.
(Informatik-Fachzuordnung: Angewandte Informatik oder Technische Informatik)
-
Themenkomplex "Informatik und Gesellschaft":
Es wird die Wirkung der Informatik im Kontext der Entwicklung der Gesellschaft
und die Stellung des Informatikers, seine Aufgaben und seine Verantwortung
in der Gesellschaft behandelt: Z.B. Ethische Fragen der Informatik, Datenschutz,
Informatik und das Recht, Rationalisierung in der Industrie, Ergonomie,
Urheberrecht, Wissenschaftstheorie.
(Informatik-Fachzuordnung: Humanwissenschaftliche Informatik)
-
Themenkomplex "Didaktik der Informatik":
Es werden Methoden zur Vermittlung von Kenntnissen aus dem Bereich
der Informatik erlernt; derartige Methoden werden sowohl im Bereich der
Schule wie auch in der Industrie (z.B. Einweisung von Kunden) benötigt:
Didaktik der Informatik für die Schule, Demonstration von Informatikmethoden,
Demonstration von Systemarchitekturen, rechnerunterstützte Lehre,
Lehre durch Telepräsenz.
(Informatik-Fachzuordnung: Humanwissenschaftliche Informatik)
Ferner gehört zum erfolgreichen Informatikstudium die Fähigkeit,
mit mathematischen Gegenständen umzugehen und Methoden der Mathematik
anzuwenden. Der zugehörige Themenkomplex ist folgendermaßen
umschrieben:
-
Themenkomplex "Mathematische Grundlagen":
Hauptinhalt sind Teilgebiete der Mathematik, die für die Informatik
oder die Softwaresystemtechnik als Werkzeuge oder Methoden bedeutsam sind.
Dabei werden insbesondere mathematische Methoden des Beweisens und Modellierens
gelehrt: Z.B. Mathematik für Informatiker und Softwaresystemtechniker,
Logik, wissenschaftliches Rechnen, Numerik, Computeralgebra, Visualisierung
wissenschaftlicher Daten.
(Informatik-Fachzuordnung: keine oder keine feste)
§ 5 Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu Themenkomplexen und Themenkomplexen
zu Fächern
Typischerweise sind einem Themenkomplex mehrere Lehrveranstaltungen
zugeordnet. Wegen der Dynamik des Fachs Informatik wird die Liste der Themenkomplexe
und die Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu Themenkomplexen jeweils sinngemäß
modifiziert. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass Lehrveranstaltungen,
womöglich sogar mit dem selben Titel, mehreren Themenkomplexen zuzuordnen
sind. Es ist ebenfalls nicht auszuschließen, dass Informatiklehrveranstaltungen
angeboten werden, welche in dieser Themenliste nicht auftreten und die
dann im Einzelfall zugeordnet werden. Auskunft dazu gibt die jeweils aktuelle
Studienberatungsinformation des Instituts für Informatik.
Die Zusammenstellung von Themenkomplexen sowie
die Zuordnung von Lehrveranstaltungen erfolgt durch den Prüfungsausschuß
des Instituts für Informatik.
§ 6 Betriebspraktikum
(1) Ein Leistungsnachweis kann durch ein Betriebspraktikum erbracht
werden. Ein Betriebspraktikum ist eine Vollzeittätigkeit im Informatik-Umfeld
in Industrie oder Verwaltung. Sein Ziel ist berufsrelevante Erfahrung in
das Studium einzubeziehen. Das Praktikum wird durch einen institutsöffentlichen
Bericht (in der Regel einen Vortrag) und je einen schriftlichen Bericht
der Studierenden und des Betriebs abgeschlossen.
(2) Die typische Dauer eines Betriebspraktikums beträgt zwischen
acht und zwölf Wochen. Bei dieser Dauer wird es mit drei Leistungs-
und Belegungspunkten angerechnet. Über längere Laufzeiten und
ihre Anrechnung entscheidet der Studienausausschuss auf Antrag des Studierenden.
In der Regel können nicht mehr als sechs Leistungspunkte durch ein
Betriebspraktikum erbracht werden.
(3) Die Planung des Praktikums erfolgt gemeinsam durch die Studierenden,
den Betrieb und das Institut für Informatik. Um die Relevanz des Praktikums
für das Studium zu sichern, muss jedes Praktikum einzeln vom Studienausschuss
oder seiner/m dafür Beauftragten aufgrund des vorgelegten Plans genehmigt
werden. Dabei sollten die aus dem Praktikum zu erwartenden Erfahrungen
für das weitere Informatikstudium relevant sein.
Teil 3 Magisternebenfachstudium
§ 7 Ziel des Magisternebenfachstudiums
Das Magisternebenfachstudium vermittelt den Studierenden einen Einblick
in die Grundlagen und Arbeitsweisen der Informatik und bereitet sie darauf
vor, die interdisziplinären Potentiale der Informatik in Verbindung
mit den beiden anderen studierten Fächern zu erkennen.
§ 8 Zeitpunkt des regulären Studienbeginns
Die Hauptlehrveranstaltungen sind so auf die Semester verteilt, dass
man sie nur bei einem Studienbeginn im Wintersemester in der vorgesehenen
Reihenfolge innerhalb der Regelstudienzeit absolvieren kann.
§ 9 Grundstudium des Magisternebenfachstudiums
(1) Im Grundstudium, das vier Semester dauert, erwerben die Studierenden
die für das weitere Studium erforderlichen Grundkenntnisse in Mathematik
und Informatik.
(2) Die folgende Verteilung der Studienleistungen im Grundstudium wird
empfohlen:
-
Übersicht über Fragen, Aufgaben und Methoden der Informatik und
der Softwaresystemtechnik (6 Leistungspunkte).
-
Mathematik für Informatiker (6 Leistungspunkte).
-
Grundlagen der Programmierung (12 Leistungspunkte).
-
Rechner- und Netzbetrieb (6 Leistungspunkte).
(3) Die keinem Themenkomplex zugeordnete Lehrveranstaltung "Übersicht"
soll in der Regel im ersten Semester besucht werden. In ihr werden typische
Fragestellungen und Lösungsmethoden der Informatik und der Softwaresystemtechnik
mit dem Ziel behandelt, einen allgemeinen Überblick über das
Fach zu bieten und eine Einordnung des Stoffes der übrigen Themenkomplexe
in die unterliegenden Denkmodelle zu ermöglichen.
(4) Die folgende Tabelle stellt eine Struktur des Studiums in den ersten
vier Semestern dar.
|
1. Semester |
2. Semester |
3. Semester |
4. Semester |
je 4 SWS |
Übersicht |
|
Grundlagen der Programmierung 1-2 |
je 4 SWS |
Mathematik für
Informatiker 1 |
|
|
je 4 SWS |
|
Rechner- und Netzbetrieb 1 |
|
(5) Für den Fall von zeitlichen Kollisionen in Verbindung mit den
beiden anderen studierten Fächern des Magisterstudiums kann auch folgende
Struktur des Grundstudiums gewählt werden.
|
1. Semester |
2. Semester |
3. Semester |
4. Semester |
je 4 SWS |
Grundlagen der Programmierung
1-2 |
Übersicht |
|
je 4 SWS |
Mathematik für
Informatiker 1 |
|
|
je 4 SWS |
|
Rechner- und Netzbetrieb 1 |
|
§ 10 Hauptstudium
Für das Hauptstudium, das sich über vier Semester erstreckt,
wird der folgende Plan empfohlen:
-
Studienleistungen im Umfang von mindestens 24 Leistungspunkten, verteilt
auf zwei der Informatikfächer mit jeweils mindestens 9 Leistungspunkten
aus jedem der gewählten Fächer.
Zu den 24 Leistungspunkten zählen auch benotete studienbegleitende
Leistungen in Informatik im Umfang von mindestens 6 Leistungspunkten in
der Form eigenständiger Arbeit, welche in mindestens zwei verschiedenen
aus der folgenden Liste von Lehrformen zu erbringen sind: Studienarbeit,
Semesterarbeit, Praktikum, Betriebspraktikum, Seminar oder Oberseminar,
Projekt, großer Beleg u.ä.
Diese Leistungsnachweise können als Einzel- oder als Gruppenarbeit
angefertigt werden. In allen Fällen müssen die Beiträge
der einzelnen Studierenden erkennbar und bewertbar sein. Diese Leistungsnachweise
können auch extern erbracht werden; in solchen Fällen ist aber
eine maßgebliche und verantwortliche Betreuung durch ein Mitglied
des Lehrpersonals des Instituts für Informatik erforderlich.
-
Die Gesamtzahl der zum Magisterabschluss erforderlichen Leistungspunkte
und ihre Verteilung auf die Fächer der Informatik ergibt sich aus
den Besonderen Prüfungsbestimmungen für das Magisternebenfachstudium
Informatik.
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 11 Studienfachberatung
(1) Das Institut für Informatik stellt allgemeine Studienfachberatungsinformationen
in jeweils geeigneter Form bereit.
(2) Studierende, die planen, von diesen Empfehlungen in erheblichem
Umfang abzuweichen, sollten eine persönliche Studienberatung zur Planung
ihres Studiengangs bei der Studienfachberatung oder dem Lehrpersonal des
Instituts für Informatik suchen.
§ 12 Geltungsbereich und In-Kraft-treten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung
in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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Benutzer: gast
Besitzer: schwill Zuletzt geändert am:
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