FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Magisterstudium Informatik
Vorbemerkung
Schauen Sie bei Fragen zunächst in der Studienordnung des Magisterstudiums
oder in der Zwischenprüfungsordnung nach. Beide finden Sie hier.
Fragen
Antworten
Kann
ich schon mit Hauptstudiumsveranstaltungen beginnen, obwohl ich die Zwischenprüfung
noch nicht abgelegt habe?
Ja. Sie können jederzeit Veranstaltungen des Hauptstudiums besuchen
und dort Leistungspunkte erwerben, wenn es der Zeitplan Ihres Studiums
erlaubt. Diese Möglichkeit sollten Sie vor allem dann nutzen, wenn
lt. Regelstudienplan im 3. und 4. Semester nur wenige oder gar keine Veranstaltungen
vorgesehen sind.
Kann
ich das Magisterstudium mit Informatik auch im Sommersemester beginnen?
Ja. Anders als beim Diplom- und Bachelorstudium, das nur im Wintersemester
aufgenommen werden kann, können Sie das Magisterstudium auch im Sommersemester
beginnen. Allerdings können Sie im Sommersemester noch keine der angebotenen
Informatikveranstaltungen sinnvoll belegen, da es sich um Weiterführungen
von Veranstaltungen aus dem Wintersemester (speziell Grundlagen der Programmierung
II, Rechner- und Netzbetrieb II) oder um anspruchsvolle Veranstaltungen
(speziell Theoretische Informatik I) handelt. Sie sollten sich daher, wenn
Sie im Sommersemester ihr Studium aufnehmen, zunächst auf Ihre anderen
Fächer konzentrieren und erst im folgenden Wintersemester mit dem
Informatikstudium beginnen.
Ausnahme: Sie haben bereits umfangreiche Vorkenntnisse in Informatik
(z.B. aus einem Leistungskurs Informatik) und stellen in den ersten Wochen
fest, daß Sie in den Veranstaltungen Grundlagen der Programmierung
II, Rechner- und Netzbetrieb II, Theoretische Informatik I inhaltlich folgen
können. Falls Sie nicht folgen können, beachten Sie die Regularien
zur Ausschreibung aus Veranstaltungen, damit Sie keine Belegungspunkte
verlieren.
Wie belege ich die "Übersichtsveranstaltung"?
Die LV "Übersicht
über Fragen, Aufgaben und Methoden der Informatik
und der Softwaresystemtechnik" wird z.Z. im Umfang von 2 SWS angeboten,
laut Studienordnung müssen aber hierfür 4 SWS eingebracht werden. Wählen
Sie zusätzlich eine andere LV aus der Informatk (bspw.
ein Proseminar) und geben Sie vorher bei Frau Ziethlow schriftlich an (per Email nur
über Ihren Uni-Account!), dass diese LV ergänzend als Übersichtsveranstaltung
verbucht werden soll.
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Benutzer: gast
Besitzer: schwill Zuletzt geändert am:
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