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Ausstellungsbedingungen

  1. Veranstaltung:     Ausstellung zur INFOS99 - 8. GI-Fachtagung "Informatik und Schule"
  2. Termine

  3.  
    Ausstellungsdauer: Mittwoch, 22.09. - Freitag, 24.09.1999
    Öffnungszeiten: Mi: 13:00 - 18:00 Uhr
    Do,Fr: 8:30 - 18:00 Uhr
    Aufbaubeginn: 22.09.1999, 9:00 Uhr
    Anmeldeschluss: 30.06.1999
       
  4. Tagungsbeitrag

  5. Der Tagungsbeitrag für Aussteller ergibt sich aus dem Basisbetrag von 540.- bzw. 270.- DM zzgl. der Beträge für erweiterte Standflächen (> 6 m2) und zusätzlicher Stromanschlüsse.
    Die Mindestgröße eines Standes beträgt 6 m2, maximale Größe 40 m2.
    Im Basisbetrag sind ein Stromanschluss (220V, 2KW), Begrenzungswände und je 3 m2 bestellter Fläche ein Tisch und ein Stuhl enthalten.
  6. Zahlungsbedingungen

  7. Der Tagungsbeitrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am 15.08.1999 auf das in der Rechnung angegebene Konto ohne Abzüge zu zahlen.
  8. Anmeldung

  9. Das umseitige Anmeldeformular ist sorgfältig auszufüllen und verbindlich zu unterzeichnen.
    Die Ausstellungsleitung behält sich vor, gemeldete Standflächen und deren Formate in Rücksprache mit dem Aussteller zu reduzieren bzw. zu ändern.
  10. Zulassung

  11. Die Entscheidung der Ausstellungsleitung über die Zulassung eines Ausstellers und die Standzuteilung erfolgt schriftlich. Zugleich erhält der Aussteller ggf. erforderliche technische Unterlagen, Pläne und Übernachtungshinweise.
  12. Rücktritt von der Anmeldung

  13. Tritt der Aussteller nach Erteilung der Zulassung aber vor dem 20.08.1999 zurück, so sind 25% der Rechnungssumme fällig. Nach dem 20.08.1999 ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.
  14. Bewachung

  15. Die Ausstellungsräume werden nicht bewacht. Zur Nachtzeit werden die Räumlichkeiten verschlossen. Dem Aussteller wird nahegelegt, sich gegen Schäden an seinen Ausstellungsgegenständen geeignet zu versichern.
  16. Haftung

  17. Für sämtliche Personen- und Sachschäden, gleich welcher Art und Ursache, die im Zusammenhang mit der Anmietung (Veranstaltung) entstehen, haftet der Aussteller.

    Jede Haftung des Landes Brandenburg sowie der Universität Potsdam und ihrer Bediensteten für Schäden irgendwelcher Art, die Personen, Personengruppen oder Organisationen aus der Benutzung und der Beschaffenheit von Einrichtungen erwachsen, ist ausgeschlossen.

Benutzer: gast • Besitzer: mthomas • Zuletzt geändert am: