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- Notebook-University -


Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung


Richtlinien über die Förderung von Projekten zur Unterstützung von E-Learning an Hochschulen durch mobilen Rechnereinsatz ("Notebook- University") im Förderprogramm "Neue Medien in der Bildung"
 

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen der Förderung:

Diese Förderbekanntmachung erfolgt im Rahmen des Förderprogramms "Neue Medien in der Bildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

"Notebook-University" im Sinne dieser Bekanntmachung ist eine (Organisations-)Form der Hochschule, in der der Einsatz mobiler Rechner sowie die verstärkte Nutzung moderner Kommunikationstechniken und -möglichkeiten sowohl auf der Seite der Lehrenden als auch auf Seiten der Studierenden integrativer Bestandteil der alltäglichen Ausbildung ist. In Abgrenzung zum Begriff der "Virtuellen Universität" zielt die "Notebook-University" primär auf die mobile (oder ubiquitäre) Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in Präsenzhochschulen. Eine wichtige technische Basis für die Notebook-University ist die Vorsorge für einen ubiquitären Zugang aller Beteiligten an das Hochschulnetz ggf. durch eine Funkvernetzung der Hochschulen. Mit dieser Bekanntmachung sollen die vielfältigen Fördermaßnahmen des BMBF (WIN-Förderung; Förderung der hochschulinternen Netze (HBFG) sowie WLAN-Anschubfinanzierung) ergänzt werden, die infrastrukturelle Voraussetzungen geschaffen haben. Mit der bisherigen Multimediaförderung sowie den vorlaufenden Leitprojekten werden wesentliche Content-Voraussetzungen geschaffen.

Die Förderung erfolgt durch Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis sowie den Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das Bundesministerium für Bildung und Forschung aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
 

2. Gegenstand der Förderung

Auf Basis ausgearbeiteter Multimedia-Konzepte sind "Lehr/Lern-Szenarien" zu entwickeln und umzusetzen, deren Integration in die Lehre zu einem tatsächlichen Mehrwert durch die mobile Nutzung führen. Gefragt sind Lernarrangements, die sich ohne den Einsatz mobiler Rechner nicht oder nur unter erheblichen Qualitätsdefiziten realisieren lassen.

Zur Umsetzung dieser Ziele beabsichtigt das BMBF die Förderung von Vorhaben zur Entwicklung, Erprobung und Einführung einer innovativen und integrativen Mobile-Learning-Gesamtkonzeption in den Regelbetrieb der Hochschule. Zur perspektivischen Verwirklichung dieses Anspruchs sind bei den jetzt zur Förderung anstehenden Projekten - in einem ersten Schritt - mindestens zwei Fachbereiche pro Hochschule zu beteiligen.

Die Förderung soll der Idee der Notebook-University zum Durchbruch verhelfen und dazu beitragen, die hochschulinternen Lehr-/Lernstrategien (Lehrsoftware, Veranstaltungstypen, Prüfungsorganisation etc.) abzuklären. Darüber hinaus sollen Strategien entwickelt und erprobt werden, wie der Zugang aller Studenten zu dieser Lerntechnologie ohne soziale Schranken wirtschaftlich günstig gesichert werden kann.

Mit dieser Förderung und den hier initiierten innovativen und integrativen Konzeptionen einer Notebook-University soll zugleich ein Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen geleistet werden.

Zudem sollen Strategien zur breiten und konsequenten Einbeziehung elektronischer und multimedialer Informationen in die Lehre entwickelt werden, die die Studierenden dabei unterstützen, unverzichtbare Schlüsselqualifikationen (IT- und Medienkompetenz) für sich wandelnde Arbeitsmärkte der modernen Wissensgesellschaft zu erwerben.
 

3. Zuwendungsempfänger

Als Antragsteller im Rahmen dieser Bekanntmachung kommen ausschließlich Hochschulen in Deutschland in Betracht, die die unter Nr. 4. genannten Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.
 

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Vorhaben können gefördert werden, wenn sie hinsichtlich der Themenstellung und ihrer FuE- bzw. hochschulbildungsspezifischen Ziele in den Rahmen der dargestellten Fördermaßnahme einordnen lassen. Die Vorhaben selbst dürfen noch nicht begonnen worden sein. Vorarbeiten können geleistet worden sein und sind bei der Antragstellung nachzuweisen, sind selbst aber nicht mehr förderfähig. Zuwendungsempfänger müssen bereit sein, auf öffentlichen Seminaren etc. über ihre Projektergebnisse zu berichten, um einen öffentlichkeitswirksamen Informationsaustausch zu ermöglichen.

Erforderliche Zuwendungsvoraussetzungen sind zudem:

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung ist für den Zeitraum bis zum Ende des Jahres 2003 angelegt. Für die Fördermaßnahmen dieser Bekanntmachung stellt das BMBF bis 2003 aus Mitteln der Zukunftsinitiative Hochschule insgesamt bis zu 50 Millionen DM zur Verfügung.

Zuwendungen zur Projektförderung werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zusätzlichen, projektbezogenen Ausgaben der Hochschulen; diese können bis zu 100% gefördert werden.
 

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil der Zuwendungsbescheide werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF-98).
 
 

7. Verfahren

7.1 Projektträger des BMBF

Mit der fachlichen und administrativen Abwicklung dieser Förderaktivität hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den Projektträger Neue Medien in der Bildung (PT-NMB) beauftragt.

Adresse:

PT-NMB
Projektträger Neue Medien in der Bildung
Fraunhofer Gesellschaft e.V.
Schloß Birlinghoven
53754 Sankt Augustin
Tel. 02241/14-3310/Fax. 02241/14-3320
http://www.gmd.de/PT-NMB
E-Mail: pt-nmb@gmd.de
 

7.2 Einreichung von Förderanträgen

Interessierte Hochschulen reichen - über das jeweils zuständige Landesressort - bis zum 31.01.2002 schriftlich einen förmlichen Projektantrag beim zuständigen Projektträger (PT-NMB) ein. Um zusätzliche Übermittlung des Antrags auf Datenträger wird gebeten.

Die Antragsfrist gilt nicht als Ausschlussfrist, verspätet eingereichte Anträge können aber möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. des Einlieferungsvermerks bei Post oder Kurierdienst.

Vorhabenbeschreibungen dürfen den Umfang von 30 Seiten (inklusive Anlagen) nicht überschreiten.

Gefördert werden Vorhaben mit innovativen Gesamtkonzepten, deren Projektziel die Überführung in den Regelbetrieb der Hochschulen ist. Die Anträge sollen daher konkrete Aussagen zu folgenden Problemfeldern enthalten:

Neben präzisen Ausführungen zu den vorstehend genannten Förderkriterien sind die in den Standardrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) zu AZA 6 unter "1. Vorhabensbeschreibung" aufgeführten Gliederungspunkte und inhaltlichen Anforderungen zu berücksichtigen; zudem sollte die Projektbeschreibung auch Angaben zu dem angestrebten Beitrag zur Beseitigung erkannter Defizite und zur Definition des durch das Vorhaben erzielbaren Mehrwerts enthalten.

Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird hingewiesen. Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter http://kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.html. Auf Anforderung stellt auch der Projektträger entsprechende Formulare zur Verfügung.
 

7.3 Entscheidungsverfahren

Die Förderentscheidung wird vom BMBF unter Beteiligung des mit der Durchführung der Fördermaßnahme beauftragten Projektträgers auf der Grundlage einer fachlichen Begutachtung getroffen.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in dieser Bekanntmachung Abweichungen zugelassen worden sind.
 

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 17.10.2001

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
 

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